Die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche (SELK)

weiß sich gebunden an Gottes Wort, wie es die Bibel überliefert.

Darum...

  • bezeugt sie den dreieinigen Gott: Vater, Sohn, und Heiligen Geist.
  • bezeugt sie Jesus Christus als den einen Weg zum Heil in Zeit und Ewigkeit.
  • ist Mittelpunkt des Gemeindelebens das Feiern der Gottesdienste. Diese werden in der Regel in einer liturgischen Ordnung gehalten, die auf Martin Luther zurückgeht und ihre Ursprünge im Gottesdienst der frühen Christenheit hat.
  • übt sie die Taufe in der Regel schon an Säuglingen: Ohne Zutun wird hier ein Mensch von Jesus Christus aus dem gegengöttlichen Herrschaftsbereich herausgelöst und zu einem „Kind Gottes“.
  • leitet sie an zu einem Leben, das in der Rückbindung an die Taufe um die Zugehörigkeit zu Gott weiß.
  • kennt sie die Beichte als Geschehen, in dem im Namen Jesu Christi vollmächtig Vergebung der Sünden zugesprochen wird.
  • wird in ihr häufig das Abendmahl gefeiert: Hier schenkt Jesus Christus durch die wunderbare Gabe seines wahren Leibes und Blutes in Brot und Wein engste Gemeinschaft mit sich und gewährt Vergebung der Sünden, Lebens- und Glaubensstärkung.
  • versucht sie, auf vielfältige Weise ihrem Glauben in der Kirche Ausdruck zu geben: Seelsorgliche Zuwendungen, eine reiche kirchenmusikalische Arbeit, eine lebendige Kinder- und Jugendarbeit, eine rege Frauenarbeit, missionarische und diakonische Werke und Projekte, die verschiedensten Gemeindegruppen für die Jüngsten bis hin zu den Senioren, übergemeindliche Veranstaltungen und manches mehr geben Zeugnis davon.
  • ist „offene Kirche“: offen für Fragende und Suchende, für Interessierte und solche, die ihren Grundlagen zustimmen.

In der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) haben sich 1972 in der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) drei bis dahin organisatorisch eigenständige Kirchenkörper zusammengeschlossen: die Evangelisch-lutherische (altlutherische) Kirche, die Evangelisch-Lutherische Freikirche und die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche, deren Name auf den Zusammenschluss übertragen wurde. 1976 stieß die Evangelisch- Lutherische Bekenntniskirche dazu. Nach der politischen Wende in Deutschland schloss sich 1991 die Evangelisch-lutherische (altlutherische) Kirche auf dem Gebiet der ehemaligen DDR der SELK an.

Die geschichtlichen Wurzeln der SELK liegen in der Erweckungsbewegung des 19. Jahrhunderts.Erste Gemeindebildungen erfolgten ab 1830, nach Einführung der Union (d.h. Vereinigungvon lutherischer und reformierter Kirche) in Preußen (1817-1830). Aus dem Widerstandbekenntnistreuer Lutheraner gegen diese Union heraus kam es trotz scharfer Unterdrückungsmaßnahmendes preußischen Staates (1830-1840) zur Bildung einer ersten staatsfreienbekenntnisgebundenen lutherischen Kirche auf deutschem Boden, die sich von Schlesienund Pommern aus in alle preußischen Gebiete ausbreitete („Altlutheraner“). In Hessen(1873/74) und Baden (1851) trat später eine ähnliche Entwicklung ein; in Hannover undSachsen bildeten sich, freilich im Raum nominell lutherischer Landeskirchen, ebenfallsselbstständige lutherische Gemeinden aus dem Widerstand gegen Rationalismus und liberaleTheologie. Kennzeichnend für alle diese Kirchenbildungen ist die bewusste Übernahmevon Verantwortung für Glauben und Kirche durch Gemeinden und Pfarrer; diesem Befundentspricht die religiös-christliche Mündigkeit der Trägerschichten.

Trotz unterschiedlicher theologischer Akzentsetzungen verband alle diese bekenntnisgebundenenKirchen die heute in der „Grundordnung“ der SELK festgeschriebene Bindung an dieHeilige Schrift „als an das unfehlbare Wort Gottes“ und an die lutherischen Bekenntnisschriften,„weil in ihnen die schriftgemäße Lehre bezeugt ist“ (Artikel 1). Diese Position wird durchOrdinationsverpflichtung der Pfarrer auf Schrift und Bekenntnis unterstrichen.

Der „freikirchlichen“ Verfassungsform wird in der SELK keine eigene theologische Qualitätzugemessen, sie wird aber als geschichtlich bedingte Existenzform bejaht. An der Spitze derSELK steht ein Bischof, den die Pfarrerschaft im Allgemeinen Pfarrkonvent nominiert und dieKirchensynode als oberstes Organ wählt; beide Gremien treten alle vier Jahre zu ihren Beratungenzusammen. In der Kirchensynode sind wie in der aus elf Personen bestehenden Kirchenleitungsowohl Pfarrer als auch Gemeindeglieder vertreten. Die etwa 37.500 Kirchgliederin rund 200 Gemeinden sind bundesweit elf Kirchenbezirken (mit je einem Superintendenten)in vier Sprengeln (mit je einem Propst) zugeordnet. Die etwa 140 Pfarrer haben ihrStudium in der Regel an der von der SELK getragenen Lutherischen Theologischen Hochschulein Oberursel (Taunus) und an staatlichen Universitäten abgelegt. Finanziell stützt sichdie SELK auf die aus Selbstverpflichtung entrichteten Gaben ihrer Gemeindeglieder (ohneKirchensteuereinzug). Die SELK ist Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Zu den Lebensäußerungen der SELK gehört nach den Gottesdiensten als dem Zentrum gemeindlichenLebens das missionarische Engagement (besonders durch die „LutherischeKirchenmission [Bleckmarer Mission]“ im In- und Ausland, durch die Rundfunkmission „LutherischeStunde“ sowie durch gemeindemissionarische Impulse des „Amtes für Gemeindedienst“)und die diakonische Arbeit (besonders durch ein eigenes Diakonisches Werk undverschiedene diakonische Einrichtungen). Daneben gehören die Kirchenmusik, die KinderundJugendarbeit und die Arbeit des Diakonisch-Missionarischen Frauendienstes zu denvielfältigen Aktivitäten des kirchlichen Lebens der SELK.

Die SELK steht in engen Beziehungen zu verwandten Kirchen in Europa (Baden, Belgien,Dänemark, England, Frankreich-Belgien, Lettland, Tschechien, Polen, Russland [Ingrien]und der Welt [u.a. USA [Lutherische Kirche-Missouri Synode], Brasilien, Kanada, Australien,Südafrika]. Auf europäischer Ebene arbeiten die lutherischen Bekenntniskirchen in der EuropäischenLutherischen Konferenz, auf Weltebene im Internationalen Lutherischen Rat zusammen.

Im Blick auf andere Kirchen wirkt sich die Bindung an Schrift und Bekenntnis in der Ablehnungsolcher Lehren und ihrer Duldung aus, die der Heiligen Schrift widersprechen. DieSELK versteht sich als Kirche „in der Einheit der heiligen, christlichen und apostolischen Kirche“(Grundordnung, Artikel 1); doch kann sie die kirchliche Gemeinschaft verantwortungsvollnur dort ausüben, wo Lehrübereinstimmung gegeben und festgestellt ist. So bestehtauch keine Kirchengemeinschaft mit den evangelischen Landeskirchen; die SELK ist wederMitglied der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche (VELKD) noch des LutherischenWeltbundes (LWB), auch nicht der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD) oder des ÖkumenischenRates der Kirchen (ÖRK). Doch sieht sie sich als Teil der einen Christenheitund gibt dem Ausdruck durch Vollmitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen(ACK), durch Mitarbeit in Ausschüssen der VELKD, im Martin-Luther-Bund, im DiakonischenWerk der EKD und in der Deutschen Bibelgesellschaft.

(zusammengestellt auf der Grundlage der Artikel „Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche“ von Bischof em.Dr. Jobst Schöne, D.D., [in: Wörterbuch des Christentums, hg. von Volker Drehsen u.a., Gütersloh/Zürich 1988,S. 1142, und in: Evangelisches Lexikon für Theologie und Gemeinde, hg. von Helmut Burkhardt u.a., Band 3,Wuppertal und Zürich 1994, S. 1824f] und Professor Dr. Werner Klän [in: Evangelisches Kirchenlexikon, Internationaletheologische Enzyklopädie, hg. von Erwin Fahlbusch u.a., Band 4, Göttingen 19953, Sp 201f] von KirchenratMichael Schätzel)

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